AGB's

Die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem DJ (nachfolgend DJ) und seinem Vertragspartner (nachfolgend Veranstalter) geschlossenen Dj-Verträge. Sie unterliegen dem anzuwendenden deutschen Rechten. Das Geschäftsverhältnis zwischen den Vertragspartnern ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Kunde darf sich darauf verlassen, dass der Dj seine Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse des Kunden wahrt, soweit der DJ im Einzelfall dazu imstande ist.

 

§1 Anfahrt

Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslocation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evtl anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten (wie z.B. Strafzettel).

 

§2 Anreisespesen / Nächtigungsspesen

a) Die Anreisespesen werden ab 10 Kilometer zusätzlich zur Gage mit 0,50 € brutto pro gefahrenem Kilometer verrechnet. Der Abreisepunkt des DJ ́s ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps immer der kürzesten Route.

b) Befindet sich der Veranstaltungsort über 100 km vom Wohnort des DJ ́s entfernt, stellt der Veranstalter dem DJ ein Hotelzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück für eine Nacht kostenlos zur Verfügung. 

Befindet sich der Veranstaltungsort über 200 Kilometer vom Wohnort des Dj’s entfernt, stellt der Veranstalter dem DJ ein Hotelzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück und Abendbrot für 2 Nächte zur Verfügung.

 

§3 Besonderheiten am Veranstaltungsort

a) Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Veranstalter für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des DJ Fahrzeuges zur Verfügung stehen.

b) Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet. Der DJ übernimmt keine Partygarantie, sofern sich die Tanzfläche mit DJ in einem gesonderten Raum befindet.

c) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt zu sein.

d) Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des Dj ́s muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben, dazu überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 15 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment.

 

§4 Technische Anforderungen

a) Stromversorgung: Für die Technik des DJ ́s werden 2 Stromversorgungen (230 V Steckdosen) benötigt. An diesen Stromkreisen dürfen keine anderen Stromverbraucher angeschlossen sein bzw. werden. Die Stromversorgungen müssen nach VDE installiert worden sein und über eigene Sicherungen verfügen! Ein Anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist vorab mit dem DJ zu klären.

b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung liegt alleine beim Veranstalter.

c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.

d) Der Platzbedarf des Equipments liegt bei ca. 10 m2. Der Veranstalter stellt nach vorheriger Absprache einen Tisch (mindestens 2,0m Breite; 1,0m Tiefe; 0,8m Höhe) bereit.

 

§5 Licht- und Tonanlage

Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment. Die Musik- und Lichtanlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den auf unserer Webseite dargestellten Fotos abweichen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.

 

§6 Schäden an der Technik

Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters zum Neupreis bzw. zu dem Preis für eine Soundanlage, die der vorherigen gleichgestellt ist.

 

§7 Haftung

Sobald die Technik des DJ ́s am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. 

Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die Säuberung wird dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.

 

§8 Catering

Der DJ erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

§9 Anmeldung der Veranstaltung

Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegebenenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst. Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden.

 

§10 Angebot

Ein Angebot muss schriftlich bestätigt werden. Die erstellten Angebote verlieren nach 2 Wochen ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.

 

§11 Reservierung

Eine unverbindliche Reservierung des DJ ́s ist nicht möglich. Mündliche oder schriftliche Mail Zusagen ohne eine Buchungsbestätigung seitens des DJ ́s führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Terminreservierung.

 

§12 Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit dem DJ kommt zustande, wenn Sie uns diesen schriftlich ( per Mail, Fax, SMS ) zusagen, aber erst dann endgültig, wenn Sie von uns eine Buchungsbestätigung erhalten. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB ́s. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.

 

§13 Musikauswahl

Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Der Veranstalter und seine Gäste dürfen sich beim DJ Musik wünschen, er ist nicht verpflichtet diese zu erfüllen.

 

§14 Auftrittsdauer / Mehrstunden

Die Auftrittsdauer beginnt mit dem Laufen der Musik und endet wie in der "verbindlichen Buchung" vereinbart. In der Auftrittsdauer ist die Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Die Auf- und Abbauzeit wird in dem Angebotspreis berücksichtigt. 

Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene Auftrittsstunde wird mit 100€ verrechnet. Ein Anspruch auf Fortsetzung einer DJ-Tätigkeit besteht nicht, wenn die Gäste über eine Stunde nicht mehr auf der Tanzfläche waren.

 

§15 Zahlungskonditionen

Die Gage ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

 

§16 Stornierungen seitens des Veranstalters

Bis 4 Monate vor dem Event 25% der Gesamtgage

Bis 2 Monate vor dem Event 50% der Gesamtgage

Bis 1 Monat vor dem Event 100% der Gesamtgage

 

§17 Stornierungen seitens des Künstlers

Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich der DJ, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren. Ein kurzfristiger DJ Wechsel ist nach Absprache möglich, wird aber individuell vorher mit Ihnen abgesprochen.

 

§18 Sonstige Bestimmungen

Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen zu veröffentlichen. Das auslegen von Werbemitteln ist dem DJ gestattet. Eventuell anfallende Kautionen (wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern verlangt) legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich.

 

Stand Januar 2019